Dammann Sustainability & EnergyVSME Readiness-Check
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VSME-Anwendbarkeit & Datenreife

Welche VSME-Daten kann Ihr KMU belastbar berichten?

Prüfen Sie Unternehmensbezug und Nachweise. Die doppelte Perspektive hilft zusätzlich, die Datenerhebung sinnvoll zu priorisieren.

Priorisierungsmatrix

Impact × finanzielle Priorität

PriorisiertNachrangigNicht anwendbar

Daten- und Anwendbarkeitscheck

12 VSME-Datenfelder prüfen

„Anwendbar“ steuert den Datenplan. Die beiden Bewertungen ordnen lediglich die interne Bearbeitungsreihenfolge.

Modul-Empfehlung

Basis-Modul

B
Basis-Angaben eingeplant0 / 11
C-Angaben anwendbar0 / 9
Erste Datenpriorität

VSME Basis-Modul · Option A

B1 bis B11

Das Basis-Modul ist der Mindestumfang. Angaben werden anhand ihrer Anwendbarkeit eingeplant – nicht anhand einer Wesentlichkeitsschwelle.

VSME Comprehensive-Modul · Option B

C1 bis C9

Option B umfasst das vollständige Basis-Modul und ergänzt vertiefende Angaben für Banken, Investoren und größere Geschäftspartner.

Empfohlener Start

Ihre nächsten vier Schritte

    Methodik und Grenzen

    Readiness-Check, keine Konformitätsprüfung.

    Das Tool folgt zuerst der VSME-Modul- und Anwendbarkeitslogik. Die doppelte Perspektive wird nur als freiwillige Priorisierungshilfe genutzt. Das Ergebnis ersetzt weder Rechtsberatung noch Prüfung oder Assurance.

    01

    Unternehmensbezug

    Zuerst wird geprüft, ob das Thema für Tätigkeit, Standort, Belegschaft oder Wertschöpfungskette überhaupt anwendbar ist.

    02

    Auswirkungen

    Bewertet wird, wie stark das Unternehmen Menschen oder Umwelt positiv oder negativ beeinflusst.

    03

    Finanzielle Relevanz

    Bewertet werden mögliche Effekte auf Kosten, Umsatz, Finanzierung, Vermögenswerte, Reputation oder Geschäftskontinuität.

    04

    VSME-Datenplan

    Für Option A werden B1–B11 betrachtet. Option B setzt das Basis-Modul voraus und ergänzt C1–C9; nicht anwendbare Angaben werden begründet.

    Stand des Standards

    Die Zuordnung basiert auf der Empfehlung (EU) 2025/1710 der Kommission vom 30. Juli 2025. Der VSME ist freiwillig und für nicht börsennotierte KMU konzipiert. Vor einer externen Veröffentlichung sollten Standardfassung, Berichtsgrenze und Anwendbarkeit nochmals fachlich geprüft werden.